Online-Buchung Ihres Beratungseinsatzes (nach Paragraf 37.3 SGB XI)
Buchen Sie Ihren nächsten Beratungseinsatz ganz einfach online!
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, den Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI abzurufen: bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal.
Sie haben das Recht, den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch zu nehmen, und zwar bei Pflegegraden 2 bis 5 einmal pro Halbjahr, wenn Sie die Kombinationsleistung oder ausschließlich Sachleistungen erhalten. Auch Personen mit Pflegegrad 1 können dieses Beratungsangebot nutzen.
Ob per Videokonferenz oder Hausbesuch – die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.